Das Werkstattjahr 2020/21 der WWN ist als schulnaher Unterricht, also gleichsam berufsvorbereitend auf eine weitere Ausbildung hinzielend, anerkannt. Der offizielle Status der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Werkstattjahr der WWN ist der von Schülerinnen und Schülern einer privaten, staatlich nicht anerkannten Schule. Das Werkstattjahr kann als vorgeschriebenes Vorpraktikum an Hochschulen im gestalterisch-handwerklichen Bereich anerkannt werden.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für den Besuch der WWN Studenten-BAföG zu beantragen, in Bayern ist das nach der derzeitigen gesetzlichen Lage als einzigem Bundesland nicht möglich. Für Anträge und Beratung sind die ortsansässigen BAföG-Ämter des jeweiligen zukünftigen Studienortes zuständig, die in fast allen Städten ein Teil des Studentenwerks sind.