Der Status des Werkstattjahres

Der Status des Werkstattjahres 20/21 der WWN wurde als schulnaher Unterricht, gleichsam berufsvorbereitend auf eine weitere Ausbildung hinzielend anerkannt. Unsere jungen TeilnehmerInnen dürfen unter strengen Hygieneauflagen ihr Propädeutikum im Präsenzunterricht seit dem 12. April 2021 auch über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100, wie es für die 11ten und die Abschlussklassen der Regelschulen gilt, weiterführen.

Das Werkstattjahr 2020/21 der WWN ist als schulnaher Unterricht, also gleichsam berufsvorbereitend auf eine weitere Ausbildung hinzielend, anerkannt. Der offizielle Status der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Werkstattjahr der WWN ist der von Schülerinnen und Schülern einer privaten, staatlich nicht anerkannten Schule. Das Werkstattjahr kann als vorgeschriebenes Vorpraktikum an Hochschulen im gestalterisch-handwerklichen Bereich anerkannt werden.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für den Besuch der WWN Studenten-BAföG zu beantragen, in Bayern ist das nach der derzeitigen gesetzlichen Lage als einzigem Bundesland nicht möglich. Für Anträge und Beratung sind die ortsansässigen BAföG-Ämter des jeweiligen zukünftigen Studienortes zuständig, die in fast allen Städten ein Teil des Studentenwerks sind.